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02.12.2009Bei starkem Sturm, Schnee und Eis stehen Erziehungsberechtigte zuweilen vor der Frage, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken sollen. Bei extremen Witterungsbedingungen entscheidet der Landkreis Nienburg/Weser, ob und an welchen Schulen der Schulunterricht ausfällt und veranlasst eine entsprechende Rundfunkdurchsage.
Wenn sich Erziehungsberechtigte um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen, können sie, unabhängig von der Entscheidung des Landkreises, die Kinder auch für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen. Diese Regelung ist zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn nicht der gesamte Landkreis, sondern nur einzelne Orte oder Ortsteile betroffen sind.
Der planmäßige Busbetrieb findet auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall statt, da die Fahrzeuge neben der Schülerbeförderung zugleich den Öffentlichen Personennahverkehr bedienen. Deshalb kann aus dem planmäßigen Busbetrieb nicht geschlossen werden, dass eventuell doch Unterricht stattfindet!
Ansprechpartner/in
- Herr Heling
Außenstelle Rühmkorffstraße, Zimmer A 109
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-6 33
Fax: 05021 967-6 59
E-Mail: schulamt@kreis-ni.de
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