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Regionalplanung

Aufgabe der Regionalplanung

Regionalplanung ist in Niedersachsen eine kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Für das Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser ist die Stabsstelle Regionalentwicklung für diese Aufgabe zuständig.

Zu den Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörden bzw. der Regionalplanungsstellen gehören:

Regionales Raumordnungsprogramm

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist das zentrale Instrument der Regionalplanung. Es enthält die Ziele für die Entwicklung des Landkreises in beschreibender und zeichnerischer Darstellung, die aus den Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 (LROP) entwickelt wurden.

Das RROP für den Landkreis Nienburg/Weser enthält unter anderem Zielsetzungen

Das RROP wurde in einem Beteiligungsverfahren mit den Kommunen sowie den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Es wurde im Sommer 2003 vom Kreistag des Landkreis Nienburg/Weser beschlossen. Derzeit wird das RROP für den Landkreis Nienburg/Weser für den Teilabschnitt „Windenergie" geändert. Die nächste komplette Neuaufstellung des Programms ist für das Jahr 2011 vorgesehen. 

Raumordnungsverfahren

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen werden in einem besonderen Verfahren, dem Raumordnungsverfahren (ROV), untereinander und mit den Erfordernissen der Raum-ordnung abgestimmt. Vorhaben, für die ein ROV durchgeführt werden soll, sind durch eine Rechtsverordnung bestimmt. In Einzelfällen kann von der Durchführung eines ROV abgesehen werden. Als Ergebnis eines ROV stellt die Landesplanungsbehörde fest, ob und unter welchen Bedingungen ein raumbedeutsames Vorhaben mit den Erfordernissen übereinstimmt.

Beim Landkreis Nienburg/Weser wurden in der Vergangenheit zahlreiche ROV zu Vorhaben des Bodenabbaus oder für Vorhaben zum Ausbau der Infrastruktur durchgeführt. Derzeit ist kein ROV anhängig.

Stellungnahmen der Regionalplanung als Träger öffentlicher Belange

Die Regionalplanung nimmt zu zahlreichen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben im Landkreis Nienburg/Weser Stellung. Dabei wird im Wesentlichen die Vereinbarkeit der Planungen mit den Erfordernissen der Raumordnung überprüft. Sie überprüft z.B., ob die Bauleitplanung der Gemeinden den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Sie erstellt raumordnerische Beurteilungen darüber, ob geplante Einzelhandelsgroßprojekte den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten entsprechen und ob ausgeglichene Versorgungsstrukturen beeinträchtigt werden. Darüber hinaus nimmt die Regionalplanung auf Grundlage der im RROP festgelegten Ziele der Raumordnung zu zahlreichen weiteren Planungen, Maßnahmen und Vorhaben Stellung.

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