Sinn des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient der Immissionsschutz auch
- der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie
- dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.
So stellt es sinngemäß das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) dar.
Aus diesem Aufgabenfeld heraus werden hier bearbeitet:
- Nachbarschaftsbeschwerden zu Lärm und Gerüchen
- Immissionsschutzgenehmigungsverfahren
- immissionsschutzrechtliche Beurteilungen
- die Überwachung von landwirtschaftlichen Betrieben








