Sie sind hier: Planen & Bauen - Regionalplanung - Raumordnungsverfahren



Raumordnungsverfahren

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen werden in einem besonderen Verfahren, dem Raumordnungsverfahren (ROV), untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Vorhaben, für die ein ROV durchgeführt werden soll, sind durch eine Rechtsverordnung bestimmt. In Einzelfällen kann von der Durchführung eines ROV abgesehen werden. Als Ergebnis eines ROV stellt die Landesplanungsbehörde fest, ob und unter welchen Bedingungen ein raumbedeutsames Vorhaben mit den Erfordernissen übereinstimmt.

Beim Landkreis Nienburg/Weser wurden in der Vergangenheit zahlreiche ROV zu Vorhaben des Bodenabbaus oder für Vorhaben zum Ausbau der Infrastruktur durchgeführt.

Ansprechpartner/in