Die Niedersächsische Bauordnung unterscheidet zwischen baugenehmigungspflichtigen, mitteilungspflichtigen und baugenehmigungsfreien Vorhaben.
Soweit nicht ausdrücklich die Freistellung von der Baugenehmigungspflicht geregelt ist, bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der bauaufsichtlichen Genehmigung bzw. behördlichen Anzeige.
Ablauf des Genehmigungsverfahrens im Bauamt des Landkreises Nienburg/Weser:
- Der Bauantrag ist über die Gemeinde, in deren Bereich das Baugrundstück liegt, einzureichen.
Diese gibt den Antrag zusammen mit ihrer Stellungnahme an das Bauamt.
- Planungsrechtliche Beurteilung;
Bei landwirtschaftlichen oder gewerblichen Vorhaben ggf. gleichzeitig immissionsschutzrechtliche Vorprüfung
- Prüfung des Bauantrages auf Vollständigkeit der Unterlagen, ggf. Nachforderung von Unterlagen
- Sofern durch das Bauvorhaben neben dem Baurecht weitere Fachgebiete betroffen sind, erfolgt die Beteiligung weiterer Ämter/Behörden; Nachbarbeteiligung
- Bauordnungsrechtliche Prüfung des Vorhabens;
Ggf. nach PrüfeinschränkungsVO
- Erstellen der Baugenehmigung