Der Landkreis Nienburg/Weser ist Träger der Regionalplanung und hatte mit öffentlicher Bekanntmachung vom 24.08.2007 für sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2003 eine Änderung der festgelegten Ziele zur Windenergienutzung eingeleitet. Die bislang eingegangenen Informationen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen und Verbände sowie privater und juristischer Personen sind - soweit raumordnerisch erheblich - in die Entwurfserarbeitung eingeflossen. Umfassende Informationen zum Planungsanlass finden Sie in den beigefügten Dokumenten unten auf dieser Seite.
Der Kreisausschuss des Landkreises Nienburg/Weser hat auf seiner Sitzung am 21.09.2009 beschlossen, für den vorliegenden Änderungsentwurf des sachlichen Teilabschnitts „Windenergie" des RROP, bestehend aus Beschreibender und Zeichnerischer Darstellung, einer Begründung sowie einem Umweltbericht gemäß § 5 Abs.5 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) das öffentliche Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Die Auslegung wurde am 22. Februar 2010 und die Möglichkeit der Beteiligung am 08. März 2010 beendet.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und werden - soweit sie sich auf wesentliche Inhalte der Planung beziehen - mit den unter § 5 Abs. 8 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Satz 1 NROG aufgeführten Trägern öffentlicher Belange und Verbänden erörtert.
Mit den übrigen Beteiligten und der Öffentlichkeit kann nach § 5 Abs.8 Satz 2 NROG eine Erörterung stattfinden. Zu dieser Erörterung würden alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben persönlich eingeladen.
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